Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Leistungen und auch sonstige Nebenleistungen. Diese gelten auch, wenn im einzelnen nicht mehr darauf hingewiesen wird. Alle Ergänzungen, Abweichungen, sonstige Einzelabsprachen oder besondere Zusicherungen müssen ohne Ausnahme schriftlich erfolgen. Alle abweichenden Bedingungen des Käufers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich wiedersprechen, solange wir diese nicht schriftlich anerkennen. Der Käufer erkennt diese Bedingungen an, bei der vorbehaltoser Entgegennahme der Lieferung bzw. Leistung. Desweiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung der edelundstein Produkte ausschließlich für gewerbliche Kunden vorgesehen ist.

§ 2 Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die edelundstein GmbH ist jederzeit berechtigt, Änderungen oder Ergänzungen an diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Unsere Kunden haben das Recht, einer Änderung oder Ergänzen zu widersprechen. Dies muss in schriftlicher Form innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung geschehen. Sollte dies nicht erfolgen, so sind die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Kunden werden in Textform bei Beginn der Frist darauf hingewiesen, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn nicht binnen vier Wochen widersprochen wird. Ist der Kunde nicht Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, werden die geänderten Vertragsbedingungen nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie dem Kunden zuvor unter drucktechnischer Hervorhebung der Änderung übermittelt worden sind.

§3 Änderung der vereinbarten Leistung

Die edelundstein GmbH hat das Recht, von den versprochenen Leistungen abzuweichen oder diese zu ändern. Allerdings gilt dies nur, wenn die Abweichung oder die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Die Abweichung oder Änderung ist zumutbar, wenn der Kunde nicht schlechter oder besser gestellt wird, oder von der Leistung nicht wesentlich abgewichen wird.

§ 4 Verkauf

Alle Angebote der edelundstein GmbH sind freibleibend. Alle Aufträge sind erst dann verbindlich, wenn die edelundstein GmbH diese durch eine schriftliche Auftragsbestätigung angenommen hat. Weicht Geschriebenes vom Gedrucktem in der Auftragsbestätigung ab, so gilt immer das Geschriebene. Der Weiterverkauf unserer Ware in das Ausland, ob mittelbar oder unmittelbar, ist nur mit unserer vorheriger Zustimmung erlaubt. Die Preise und die Lieferbedingungen sind in diesem Fall besonders zu vereinbaren. Werden keine besonderen Vereinbarungen getroffen, gelten am Liefertag die Preise aus der gültigen Preisliste zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Fracht. Unsere Angebote sind bis zu Annahme freibleibend und erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Die Angaben in unseren Angeboten, Abbildungen, Zeichnungen oder Prospekten, sowie eventuelle Maß- und Gewichtsangaben sind Durchschnittswerte. Diese stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar, sie sind lediglich eine beschrieben Darstellung unserer Produkte. Dies trifft auch auf von uns gestellte Muster und Proben zu. Im Rahmen des Zumutbaren bleiben technische Änderungen, wie auch Änderungen in Gewicht und/oder Form/Farbe unter Vorbehalt. Der Auftraggeber erklärt sich verbindlich, mit der Bestellung unserer Produkte, den Auftrag zu erteilen. Die edelundstein GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach dem Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann schriftlich, per E-Mail oder durch die Übergabe unserer Produktes an den Besteller erfolgen. In unserer Auftragsbestätigung werden wir das von Auftraggeber bestellte Produkt und unsere eventuell weiter zu erbringende Leistung genau beschreiben. Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unseren eventuellen Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Auftraggeber wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unterrichtet. Wurde bereits eine Gegenleistung erbracht, wird diese unverzüglich zurückerstattet. Wir weisen darauf hin, dass der Vertragstext von uns gespeichert wird, wenn der Auftraggeber unsere Produkte elektronisch bestellt. Der Verbraucher kann unsere gültigen allgemeinen Geschäftsbedienungen auf unserer Website einsehen.

§ 5 Gutscheinbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle edelundstein GmbH Geschenk- und Rabattgutscheine. Für individuelle Werbemaßnahmen , gelten zusätzlich zu diesen Konditionen weitere individuelle Bedingungen. Die Gutscheine können nur während des Bestellvorgangs eingelöst werden und sind nicht mit anderen Gutscheinen kombinierbar. Die Geschenk- und Rabattgutscheine sind nur bis zum angegeben Termin gültig. Eine Auszahlung oder Verrechnung mit vorherigen Bestellungen ist ausgeschlossen. Der Gutschein ist bei der Bestellung anzugeben, eine spätere Einlösung ist nicht möglich. Der maximale Rabattbetrag entspricht dabei dem angegebenen Gutscheinbetrag. Die Gutscheine können nur einmal eingelöst werden. Eine Aufteilung des Gutscheins auf mehrere Bestellungen ist nicht möglich. Rabattgutscheine können nicht beim Kauf von Geschenkgutscheinen sowie Sonderbestellungen eingelöst werden. edelundstein GmbH Rabatt- und Geschenkgutscheine beziehen sich grundsätzlich nur auf den Warenwert, nicht auf die Versandkosten. Die Versandkosten sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu tragen, solange keine Sondervereinbarung getroffen wurde. Die edelundstein GmbH behält sich das Recht vor, Gutscheine abzulehnen, wenn offene Rechnungsbeträge bestehen. Geschenk- und Rabattgutscheine sind nicht übertragbar und können nur einmal pro Person und Bestellvorgang eingelöst werden. Bestellungen unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen und verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Lieferung

Lieferzeitangaben sind unverbindlich, es sei denn der Verkäufer hat sich ausdrücklich, schriftlich verpflichtet, zu einem bestimmten Termin zu liefern. Schaden-Ersatzansprüche können nur bei grobem Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) durch den Verkäufer geltend gemacht werden. Verspätungen, die aufgrund von Störungen im Luft- oder Bodentransportwesen oder durch höhere Gewalt verursacht wurden, liegen außerhalb unserer Kontrolle und sind von der Kostenerstattung der Versandkosten ausgeschlossen.

§ 7 Zahlung

Unsere Rechnungen sind im vereinbarten Zahlungsziel zu begleichen. Eventuell vereinbartes Skonto wird nur auf den Rechnungsnettobetrag der Ware gewährt und auch nur dann, wenn alle anderen Rechnungen beglichen sind und auch keine Wechselverbindlichkeiten mehr bestehen. Vorkassenskonto wird nur vom tatsächlich gezahlten Betrag vergütet. Werden unsere Zahlungsziele nicht eingehalten oder tritt in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung ein, so sind wird berechtigt, unsere gesamten Forderungen sofort fällig zu stellen, auch wenn wir bisher einer Stundung zugestimmt haben. Wir sind berechtigt, die Lieferung von einer Sicherheitsleistung oder der Bewirkung der Gegenleistung Zug um Zug abhängig zu machen. Wird die Gegenleistung oder die Sicherheit nicht in angemessener Frist bewirkt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Eine Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen gegen die Forderung des Verkäufers sind ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen bleiben bis zur Zahlung unserer sämtlichen Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung.

§ 9 Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich nach dem Auftragseingang. In der Regel wird mit einem Standard-Versand verschickt. Expresslieferungen müssen bei uns angemeldet werden. Die Kosten hierfür trägt der Käufer selbst. Teillieferungen sind zulässig , soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

§ 10 Rückerstattung & Rückgabe

Unser Rückgaberecht gilt für 30 Tage. Wenn Ihr Kauf mehr als 30 Tage zurück liegt, können wir Ihnen leider keine Rückerstattung anbieten. Um für eine Rücksendung infrage zu kommen, muss Ihr Artikel ungeöffnet und in demselben Zustand sein, in dem Sie ihn erhalten haben (unbeschädigt). Der Artikel muss sich zudem in der Originalverpackung befinden. Um Ihre Rückgabe abzuschließen, benötigen wir eine Quittung oder einen Kaufbeleg. Wenn wir Ihre Rücksendung erhalten und kontrolliert haben, senden wir Ihnen eine E-Mail zu, um Sie zu informieren, dass wir den von Ihnen zurückgegebenen Artikel erhalten haben. Wir werden Sie auch über die Genehmigung oder Ablehnung Ihrer Rückerstattung informieren. Wenn Ihre Rückerstattung genehmigt wurde, wird sie bearbeitet. Nach einigen Tagen erfolgt dann automatisch eine Gutschrift, wo wir Ihnen 20% Rücknahmekosten vom Listenpreis berechnen. Sie müssen die Versandkosten für die Rücksendung Ihres Artikels selbst tragen. Versandkosten können nicht erstattet werden. Wenn Sie eine Rückerstattung erhalten, werden die Versandkosten für die Rücksendung von Ihrer Rückerstattung abgezogen.

§ 11 Versand und Schäden

11.1 Versand

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers bzw. des Empfängers, auch wenn die Lieferadresse nicht der Rechnungsadresse entspricht. Wir übernehmen für rechtzeitige und richtige Ankunft keine Haftung.

11.2 Transportschäden

Für Verbraucher gilt:

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

Für Unternehmer gilt:

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben. Unter Kaufleuten gilt die in § 377 HGB geregelte Untersuchungs- und Rügepflicht. Unterlassen Sie die dort geregelte Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Dies gilt nicht, falls wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.

§ 12 Beratung

Für Verarbeitungs- und Beratungshinweise wird von uns nur Haftung übernommen, wenn die Hinweise vom Käufer schriftlich angefordert wurden und von uns verbindlich und schriftlich auf ein bestimmtes, uns bekanntes Bauvorhaben bezogen wurden. Der Käufer ist verpflichtet, unsere Hinweise unter Berücksichtigung der Produktbeschreibung und Eigenschaften unserer Waren und des konkreten Verwendungszwecks zu prüfen. Ist der Käufer verunsichert sollte er einen Fachmann hinzuziehen.

§ 13 Gewährleistung und Sachmängel

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn dem Verkäufer nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen sorgfältigen Prüfung erkennbar war, binnen sieben Werktagen nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten binnen sieben Werktagen nach der Entdeckung des Mangels oder jedem früheren Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form zugegangen ist. Auf Verlangen des Verkäufers ist der beanstandete Liefergegenstand frachtfrei an den Verkäufer zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet der Verkäufer die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, sobald die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verkäufer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Fall des Fehlschlagens, das heißt der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessener Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verkäufers, kann der Auftraggeber unter den in §13 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der Verkäufer aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der Verkäufer nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und die Lieferanten für die Rechnungen des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder beispielsweise auf Grund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreites ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen den Verkäufer gehemmt. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Verkäufers den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten oder Mängelbeseitigung zu tragen. Einem Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinte Lieferung gebrauchte Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§14 Farbabweichungen

In allen edelundstein Produkten sind natürliche Rohstoffe enthalten, die naturbedingten Schwankungen unterworfen sind und somit auch naturgemäß leicht den Ton verändern. Dies führt u.U. dazu, dass auch edelundstein Produkte nach der Verlegung leichte Farbänderungen aufweisen, sowie aufgrund unterschiedlicher Umgebungsbedingungen bei der Verlegung und Verlegungstype beeinflusst werden. Gewisse Abweichungen von den Handmuster Format 12x12 oder größer der jeweiligen Kollektion sind daher möglich. Wir bitten Sie, die Kunden während der Verkaufsberatung auf diese Tatsache hinzuweisen, um zukünftige Reklamationen zu vermeiden. edelundstein kann hierfür keine Gewährleistung übernehmen. Bitte beachten Sie außerdem aus den oben genannten Gründen insbesondere bei auf Ergänzungsaufträgen oder Baumaßnahmen in Teilabschnitten, dass eventuell diese geringfügige Unterschiede sichtbar sein können. Aber auch in diesem Fall kann diese nicht zu Beanstandungen bei edelundstein führen. Bitte informieren Sie Ihre Kunden darüber beim Verkauf. Die natürlichen Bestandteil unserer edelundstein Produkte als wichtige Produkteigenschaft, stellen keinen Mangel dar. Eine letzte Empfehlung: Farbänderungen oder Sonderfarben aus anderen Kollektionen sind nie 100% identisch. edelundstein gibt hierfür keine Gewährleistung, da die Rohstoffbasis der Kollektionen unterschiedlich ist und deshalb gewisse Farbabweichungen üblich sind. Sonderfarbabtönungen RAL oder NCS oder aus einer anderen Kollektion des Katalogs sind gegen Aufpreis möglich, wenn der Verarbeiter/ Kunde ein von edelundstein gefertigtes Muster akzeptiert hat.

§15 Haftung

Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlung oder unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §13 eingeschränkt. Der Verkäufer haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungshilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstandes ermöglichen sollen oder dem Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder dem Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Mängelschäden bezwecken. Soweit der Verkäufer gemäß §13 dem Grunde nach Schadensersatz haftet, ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die der Verkäufer bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden oder Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischer Weise zu erwarten sind. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierender weiterer Vermögensschäden auf den Betrag der entsprechenden derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten der Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Soweit der Verkäufer technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm verschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung. Die Einschränkungen des §13 gelten nicht für die Haftung des Verkäufers wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Angaben in allen Sicherheitsdatenblättern entsprechen unseren gegenwärtigen Wissensstand und genügen der nationalen sowie der EG-Gesetzgebung. Die gegebenen Arbeitsbedingungen des Benutzers entziehen sich jedoch unserer Kenntnis und Kontrolle. Der Benutzer ist für die Einhaltung aller notwendigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Die Angaben in unseren Sicherheitsdatenblättern beschreiben die Sicherheitsanforderungen unserer Produkte und stellen keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar. Die Angaben in den Sicherheitsdatenblättern sind erforderlich nach § 6 der Gefahrstoffverordnung.

§ 16 Datenverarbeitung

Der Käufer erteilt ausdrücklich seine Zustimmung zur Verarbeitung und Übermittlung seiner Daten durch die edelundstein GmbH. Der Käufer kann dies jederzeit in Schriftform Widerrufen.

§ 17 Urheberrecht

17.1 Verwendung unserer Bilder und Fotos

Die auf unserer Webseite angebotenen Bilder und Fotos sind nicht ohne Genehmigung zu nutzen. Bildmaterial kann auf Anfrage an den Käufer / Kunden versendet werden. Folgendes ist ohne Genehmigung der edelundstein GmbH bei der Verwendung unserer Bilder ausdrücklich untersagt:

• Das Entfernen vorhandener Wasserzeichen

• Das Abändern, Retuschieren oder Verfremden der Bilder

• Das Wiederverkaufen oder die Weitergabe an Dritte

• Das bewerben von Wettbewerbsprodukten mit Hilfe unserer Bilder.

Nutzt der Käufer / Kunde Bilder von uns auf seiner Website oder anderen Plattformen und/oder Social Media, ist die edelundstein GmbH namentlich sichtbar aufzuführen. Die edelundstein GmbH ist auf dem Schriftwege über den Verwendungszweck zu informieren. Eine Verlinkung ist nicht Bestandteil dieser Nutzungsbedingung, seitens der edelundstein GmbH aber ausdrücklich erwünscht. Werden unsere Bilder auf anderen physischen Werbeträgern verwendet (wie Flyer, Broschüren etc.), ist der edelundstein GmbH ein Abzug zu zu senden. Die edelundstein GmbH behält sich das Recht vor, die Nutzungsrechte jederzeit zu entziehe

17.2. Verwendung der edelundstein Logo´s

Wird unser Logo in eine Website eingebunden, so ist das Logo mit unserer Website www.edel-und-stein.com zu verlinken. Die Weitergabe des edelundstein Logo an Dritte ist untersagt.

§ 18 Schlussbestimmung

Gerichtsand für alle etwaigen Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht. Soweit der Vertrag oder diese allgemeine Geschäftsbedingungen Regellücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken die wirksamen Regelungen, als vereinbart, welche die Vertragspartner nach der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertrages und dem zweck dieser allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücken gekannt hätten. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen nicht. Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Verkäufer Daten aus dem Vertragsverhältnis nach Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz hat der Auftraggeber ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über diese Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten, bei Auskünften, Berichtigung und Sperrung oder Löschung von Daten, wen Sie sich bitte an folgende E-Mail: info@edel-und-stein.com